Christof
Consulting & Partner Ingenieure
Frühlingstraße
13
D -
90537 Feucht
USt.-IdNr.: DE 241 794 967 - Reg.Gericht Nürnberg PR 94
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
- Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftliche Aktivitäten dieses
Unternehmens - Christof Consulting & Partner
Ingenieure -
( nachfolgend: Unternehmen ) und Ihrer
Geschäftspartner, vor allem wenn deren Aktivitäten in Zusammenhang mit o.g. Unternehmen, welches kein Hersteller, sondern ein
Dienstleistungsunternehmen ist, gebracht werden.
- Entgegenstehende Bedingungen bzw. etwaiger Ausschluß der AGB bzw. einiger Punkte der AGB haben nur
Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Ansonsten sind
entgegenstehende Bedingungen zu unseren AGB, auch ohne ausdrücklichen
Widerspruch, ungültig. Der Kunde / Geschäftspartner ist zur Übertragung von
Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger
Zustimmung berechtigt. Jede Änderung & Ergänzung bedürfen
der Schriftform - selbst ein möglicher Verzicht auf die Schriftform bedarf der
Schriftform. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen
bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung und sind
nur in Schriftform gültig; mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht
getroffen - d.h. es existieren keine mündlichen Nebenabreden.
- Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB
ganz oder teilweise ungültig / unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Gültigkeit des Vertrages als solcher sowie der anderen Vertragsstellen und
andere Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was rechtlich
zulässig und durchführbar ist und dem nach dem Vertrag mit der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung bezweckten rechtlichen oder wirtschaftlichen
Ergebnis so nahe wie möglich kommt. Der Kunde und der Lieferant
(Handelsvertreter, Fachhandel, etc. ) sind sich bewußt und darüber informiert, daß
einige ausgelieferten Geräte nicht den entsprechenden Verordnungen für
technische Geräte entsprechen, da keine CE oder TÜV Prüfung vorliegt, die
Software und die Anleitung in Englisch ist, etc.. Auch durch allgemein
zugängliche Informationsquellen wie Internet, Zeitung, Zeitschriften ( Computer Magazine ) etc. ist bekannt, dass
Für alle gelieferten Geräte, Maschinen etc.
gilt immer und grundsätzlich
1. Geräte, vor allem diejenigen, welche auf Funk basieren - wie beispielsweise
DECT Schnurlostelefone, GSM oder UMTS Telefone, FUNK LAN etc. - auf den
menschlichen Organismus einwirken und daher die - siehe medizinische Forschung
- Möglichkeit besteht, dass Erkrankungen wie Krebs etc. durch den Einsatz
solcherlei Technologie gefördert wird
2. so komplexe Systeme wie
Computer und computergesteuerter Geräte niemals fehlerfrei sein können, da die
"Interaktionen" zwischen Hardware ( mit ihren Treibern ), CPU´s, BIOS, Betriebssystem und Anwendungssoftware
- welche nie zum selben Zeitpunkt von derselben Firma entwickelt wurden -
unmöglich in allen (un-)denkbaren Konstellationen durchgetestet werden können.
Daher wird keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die (reibungslose)
Zusammenarbeit von Computer bzw. computergesteuerter Geräte übernommen. Wir
erkennen daher keinerlei Forderungen an, vor allem welche in Zusammenhang mit
Erkrankungen oder mit der Nichteinhaltung irgendeiner Verordnungen sowie der
Zusammenarbeit von irgendwelchen Geräten erhoben werden könnten.
3. Für alle Systeme, welche
aus anderen Ländern - vor allem außerhalb der
EU - importiert werden, werden sämtliche Gewährleistungen, Garantien oder
Haftungen sowie Schäden inkl. möglichen Folgeschäden, hier insbesondere durch
Einsatz als nachfolgende oder vorausgehende Technik, ausgeschlossen.
Es ist unmöglich, selbst wenn diese Technik gemäß den Herstellerhandbüchern von
Fachleuten angeschlossen wurde, ein reibungsloses Funktionieren ( welches als
einziges das Schadensrisiko minimierte ) zu erwarten - geschweige denn zu
garantieren; daher schließen wir jegliche Haftung von vornherein und nicht nur
bei / durch möglichen falschen Einsatz aus; d.h. der Kunde bestellt und
installiert vollständig auf eigene Gefahr und eigene Veranlassung.
Um möglichen Pflichten zu entsprechen, weisen wir darauf hin, dass sämtliche
Maßnahmen an technischem Gerät durch entsprechend geschultes, kompetentes
Fachpersonal zu erfolgen hat, um mögliche Gefährdung - bw.
im Betrieb - zu minimieren und möglichst auszuschließen.
§2 Angebote
- wir haben keinerlei Einfluß auf Werbung, Veröffentlichungen oder andere
Herstellerangaben und werden darüber auch nicht von den Herstellern informiert.
Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für jedwede Herstellerangaben /
Zusicherungen ( u.a. von Eigenschaften ) oder
Aussagen oder (fehlende) Hinweise oder Etiketten bzw. Etikettaufdrucke etc. -
d.h. der Käufer ist verpflichtet sich selbst davon zu überzeugen, daß sämtliche Herstellerangaben korrekt sind und mit dem Produkt
übereinstimmen.
- Die Angebote sind freibleibend und absolut unverbindlich, da sie den Marktschwankungen
unterliegen, wie z.B.: Wechselkurs Dollar - €, Preisänderungen des Herstellers,
Änderungen des Zolltarifs bzw. der Besteuerung, etc..
Daher sind diese immer netto zzgl. der aktuellen MwSt.
- Bei Kalkulations- oder Druckfehlern – nicht nur im Schriftverkehr -
behalten wir uns das Recht zur Berichtigung ohne Anerkennung von Forderungen
oder Regress vor.
§3 Vertragsabschluß
- Der Besteller ist an den Vertrag gebunden, sobald (1) das entsprechende
Gerät beim Hersteller / Lieferanten / Distributor
bestellt oder entsprechend seinen Wünschen angepaßt/
modifiziert wird bzw. (2) bei Geräten, die in der Form auf Lager vorliegen (
d.h. ohne Modifikationen entsprechend des Kundenwunsches ausgeliefert werden ),
als Auftrag logistisch erfaßt werden, bzw. (3) der
Kunde die Auftragsbestätigung erhält. Sollte eine Stornierung möglich sein, ist
dies nur unter den Bedingungen des Punktes (2), jedoch nicht unter (1) oder
(3); dabei fällt jedoch eine Stornogebühr von 15% des Bruttobestellwertes,
mindestens jedoch € 150.- an sowie alle Kosten durch/von unseren Zulieferern etc.
sowie Versand, immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei der Beauftragung mit der Durchführung
einer Dienstleistung ist der Besteller an den Vertrag gebunden, sobald dieser
unterschrieben Christof Consulting & Partner
Ingenieure vorliegt; etwaige Änderungen unterliegen ausschließlich im Ermessen
Dienstleistungserbringers. Jede Form der Beratung / Consulting
/ Dienstleistung etc. stellt eine Leistung gemäß BGB § 611 Dienstvertrag dar,
wobei der Kunde verpflichtet ist, dem Unternehmen - Christof Consulting & Partner Ingenieure - auch die Erbringung
der Dienstleistung praktisch zu ermöglichen; wird die Erbringung der
Dienstleistung durch den Kunden verhindert, ändert dies nichts an der
Bereitschaft die Dienstleistung zu erbringen. Somit ist auch in solch einem
Fall rechtlich von der Erbringung der Dienstleistung - d.h. von einem tätig
werden / geworden sein - auszugehen. Auch Spesen sind immer in voller Höhe
gemäß BGB § 670 zu erstatten bzw. zu ersetzen sowie Vorschuß
gemäß BGB § 669 zu leisten.
§4 Preise, Versand, Gefahrenübergang
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort
bei Erhalt der Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen,
- es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
- Die Preise verstehen sich als Nettobeträge in € = Euro, ohne die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Kosten
für Verpackung, Versicherung und Fracht sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer am
Tage der Rechnungsstellung. Die Rechnung wird auch dann in vollem Umfang
fällig, wenn der Rechnung nicht innerhalb 10 Tage nach ihrem Versand durch der
Gesellschaft widersprochen wird
( weil sich beispielsweise ein Fehler z.B. in der Typ-
oder Produktbezeichnung eingeschlichen hat, etc. )
- Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren die vorherigen Preise
ihre Gültigkeit; daher wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die dann
gültige Preisliste zu Grunde gelegt.
Ausnahme: in der Auftragsbestätigung wird eine Verbindlichkeitsdauer angegeben,
die den Zeitpunkt der Rechnungserstellung einschließt.
- Der Versand ( einschließlich etwaiger Rücksendungen ) erfolgt
- auf Rechnung oder Nachnahme, jedoch immer auf Gefahr des Bestellers ( außer es wurde schriftlich frachtfreie Lieferung vereinbart).
Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur
auf den Besteller über. Die Lieferung erfolgt ab Lager mit einem
Transportunternehmen unseres Ermessens oder nach schriftlicher Absprache.
Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und
auf Kosten des Bestellers vorgenommen.
– Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Sätze für
jeden Mitarbeiter jeweils zzgl. der gültigen
gesetzlichen MwSt. ! Unsere
Stundensätze für jede angefangene halbe Stunde inkl. Dienstleistungen: € 45.- , wobei die erste Stunde
immer mit € 90.- zu Buche schlägt; die halbe Bürostunde für telefonischen
Hotlineservice (jedoch nicht für Dienstleistungen ) € 35.- , Fahrtkosten je Km € 0,75, Spesen wie bspw.
Zugticket, Parken, Logis, Tagessatz, Verpflegung, ... sind vom Auftraggeber in
vollem Umfang zu übernehmen.
§5 Lieferzeit
- Die Liefertermine sind
unverbindlich, da Unwägbarkeiten des langen Versandweges u.a.
aus Übersee genaue Angaben nicht zulassen.
- Evtl. als verbindlich zugesagte Lieferfristen gelten als eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde. Überschreiten wir die als
verbindlich zugesagte Lieferfrist um 1 Monat, hat der Besteller das Recht, uns
mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen
und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz steht dem
Besteller nur bei Vorsätzlichkeit zu. Sollten wir oder einer unserer Handelspartner
durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
Verkehrsstörung oder auf Grund sonstiger Schwierigkeiten an der Lieferung
gehindert sein, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung.
Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt,
die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch
auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht.
In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu
unterrichten. Dem Besteller steht in diesem besonderen Falle bei einer Teillieferung
das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für
ihn wertlos ist.
§6 Gewährleistung für deutsche Ware,
ansonsten gilt §1.3
- Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich
ist, nur innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung, andere Mängel nur
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal innerhalb von
6 Monaten ( bzw. innerhalb von 2 Jahren, sobald diese Gewährleistungsfrist
zwingend per Gesetz vorgeschrieben wird/sein sollte ) nach Auftragseingang bzw.
Rechnungsdatum geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform und die
Darlegung des berechtigten und nicht selbstverschuldeten Mangels zwingend, da
die Ware geprüft und damit mängelfrei ausgeliefert wird. Zum Nachweis von
Garantieleistungsansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den
Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.
- Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen; ansonsten
wird die Ware nicht angenommen. Bei unfreien Sendungen können wir die Annahme
verweigern. Rücksendungen, die nicht direkt vom Besteller aufgegeben wurden,
werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
Bei berechtigten Rücklieferungen haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung mit gleichwertiger Ware (identische ist nicht immer möglich).
Erst nach zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung
kann der Besteller Ersatzlieferung fordern. Sollte bei der beanstandeten Ware
kein Fehler festgestellt werden oder ist der Fehler nicht durch uns zu
vertreten, so erheben wir in jedem Fall eine Test – Aufwandsentschädigung von
min. € 80.- zzgl. dem üblichen Stundensatz. Die Rücksendung erfolgt unfrei.
Schadensersatzforderungen, insbesondere bei Mangelfolgeschäden können nur
geltend gemacht werden, wenn der evtl. Schaden auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verschulden unsererseits beruht.
§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Auch bei Projekten erfolgt die Bezahlung nicht erst nach Erhalt des letzten
Systems, sondern bereits mit der Installation oder Lieferung der Einzelsysteme
bzw. von Software oder anderen Komponenten wird der gesamte Betrag bei
Lieferung fällig; zudem ist P. Christof berechtigt Rechnungen über Teilbeträge
zur sofortigen Zahlung auszustellen. Bei längerfristigen Projekten - z.B. Dienstleistungen
- wird die Bezahlung gesplittet: ein Teil zu Beginn,
zu jedem vereinbarten Milestone / Projektabschnitt ggfls. eine Schlußzahlung.
Eine andere (Frist-)Vereinbarung kann nur schriftlich durch einen entsprechenden
Hinweis ( Angabe einer anderslautenden Frist )
beispielsweise in unserer Auftragsbestätigung oder in unserem Rechnungsformularerfolgen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab evtl. vereinbartem
Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben.
- Unsere Forderungen werden auch bei Stundung sofort fällig, sobald der
Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug
gerät, der Besteller die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen
ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels
Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
Wir sind berechtigt, die Forderungen einzuklagen, an Dritte abzutreten, die
Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Etwaige
Kosten in Zusammenhang mit den ausstehenden Forderungen gehen zu Lasten des
Bestellers bzw. des Nicht - Zahlenden. Der Käufer kann gegenüber unseren
Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder
rechtskräftig d.h. gerichtlich festgestellte Gegenforderung hat.
- Ergeben sich nach Vertragsabschluß Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit
des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das
Recht zu, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir haben auch das
Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abtretung zu
verlangen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Kosten in Zusammenhang gehen
zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns das Recht auf Schadensersatzforderungen
vor. Müssen Leistungen anderer Personen / Unternehmen eingebunden werden ( z.B.
Internetprovider ), so sind deren Forderungen unabhängig von jeder Vereinbarung
mit uns - als Dienstleistungserbringer - durch den Auftraggeber / Käufer zu
begleichen.
§8 verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns ausdrücklich das verlängerte Eigentumsrecht an der
gelieferten Waren bis zur Zahlung aller Forderung aus der Geschäftsverbindung
der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren
Lieferungen handelt.
- Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt
seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser
Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf.
hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das
Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
- Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller
uns sofort zu unterrichten und dem Dritten auf unser Recht aufmerksam zu
machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Unternehmens
Christof Consulting & Partner Ingenieure. Das
gilt auch für alle sich aus Scheckzahlung, etc. ergebenden Verpflichtungen.
Dieser Gerichtsstand Christof Consulting &
Partner Ingenieure gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat, seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
verlegt (z.B. ins Ausland) oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Christof Consulting & Partner Ingenieure
kann seine Klage auch bei den Gerichten des allg. Geschäftsstandes des Kunden
geltend machen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Christof Consulting & Partner Ingenieure gilt ausschließlich das
für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der BR
Deutschland; wir weisen ausdrücklich auf die Freihalteverpflichtung (betrifft
Rechtsverletzung durch Verwendung von überlassenem Material ) hiermit hin.
Dauer von Teststellungen von Vorführgeräten sind immer
und ausschließlich auf 2 Wochen begrenzt; im Ausnahmefall und mit schriftlicher
Absprache mit uns kann diese im Ausnahmefall auf 6 Wochen verlängert werden.
Längere Teststellungen bedürfen wiederum der Schriftform und der eindeutigen
Zusage durch uns; andernfalls wird nach 2 Wochen von einem Mietverhältnis
ausgegangen, bei dem der Mietzins durch den Wert und den Wertverlust der Ware
durch diesen intensiveren Gebrauch ermittelt wird. Bei geringem Bestellumfang (
Mindermengenbestellung ) behalten wir uns das Recht zu einem Mindermengenzuschlag
vor.
– Druckfehler, Irrtümer sowie Preis- und Produktänderungen vorbehalten; alle früheren AGB´s verlieren mit Erscheinen dieser Ihre Gültigkeit. Auch
bereits getätigte Geschäftsverbindungen unterstehen ab dem Erscheinen dieser
AGB deren Bedingungen. Die AGB kann auf Wunsch zugesandt werden oder hängt in
unserem Büro zur Einsichtnahme aus.
Stand: 1. September 2009 - 90537 Feucht
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